Liebe Akteure der Gemeinwesenarbeit, Quartiersmanagement und Nachbarschaftsarbeit in Niedersachsen,
wir bitten euch, euren Bedarf an zusätzlichen Mitteln hier noch einmal kurz einzugeben. Wenn sich seit den Angaben Ende März nichts geändert hat, bitte einfach reinkopieren. Herzlichen Dank.
Föderderfähig sollen sein:
- Personalstellen (Vollzeit oder Teilzeit)
- Zusätzliche Sachmittel zu den Personalstellen
Die Personalstellen (inkl. der Sachmittel) müssen sich deutlich von der bisherigen Förderung unterscheiden und als zusätzliche Ausgaben für die Integration von Geflüchteten aus der Ukraine erkennbar sein.
Die beantragten Mittel müssen bis zum 31.3.2023 ausgegeben werden (ob der Zeitraum bis zu 30.6.2023 verlängert werden kann, wird noch geklärt).